Wie Sie wissen, ist eine der wesentlichen Voraussetzungen zum Fischen der Besitz einer gültigen Fischereilizenz der Autonomen Gemeinschaft, in der Sie diese Tätigkeit ausüben werden.
In Spanien stellt jede Autonome Gemeinschaft ihre eigenen Anforderungen, um die erforderliche Lizenz zum Fischen innerhalb ihrer Grenzen zu erhalten. Dabei geht es nicht nur um die Kosten der Lizenz, sondern um viele weitere Fragen rund um die jeweils einzureichenden Unterlagen.
Auf dieser Seite zur Lizenzbearbeitung helfen wir Ihnen, die Fischereilizenz der Autonomen Gemeinschaft zu erhalten, die Sie benötigen . Sie können unterschiedliche Lieferzeiten wählen, je nachdem mit welcher Dringlichkeit Sie Ihre Lizenz benötigen.
Interautonome Lizenz
Jetzt können Sie die Interautonome Fischereilizenz beantragen. Diese Lizenz umfasst die Flussfischerlizenzen der folgenden autonomen Gemeinschaften:
- Aragon.
- Asturien.
- Kastilien und León.
- Valencianische Gemeinschaft.
- Estremadura.
- Galicien.
- Madrid.
Autonome Lizenz.
Wenn Sie nur in Ihrer Gemeinde angeln möchten, können Sie hier unter anderem Ihren Angelschein für Castilla la Mancha, Angelschein für Castilla y León, Angelschein für Madrid oder Angelschein für Galicien beantragen.
Abhängig von der Lieferzeit können Sie zwischen folgenden Modalitäten wählen :
- Standardlizenz: Lieferzeit 7/8 Tage.
- Schnelllizenz: Lieferzeit 4/5 Tage.
- Express-Lizenz: 24/48 Stunden*.
*Expresslizenzen werden bis 11:30 Uhr zugelassen Samstage, Sonn- und Feiertage werden bei der Lieferzeit nicht berücksichtigt.
Wichtig: Die Lieferzeit gilt ab Erhalt aller erforderlichen Unterlagen für die Verwaltung der Lizenz.
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